Hauptwohnsitzgemeinde und Aufenthalt in der Nebenwohnsitzgemeinde. Der Aufenthaltsstatus der ausländischen Staatsangehörigen richtet sich nach den Bestimmungen des Ausländerrechts. Somit lässt sich zunächst festhalten, dass das kantonale Regis- ter- und Meldegesetz auf alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde anwendbar ist. Bezüglich des Aufenthaltsstatus gibt es zwar eine Unterscheidung, da hierbei für die ausländischen Staatsangehörigen auf die Bestimmungen des Ausländerrechts abgestellt wird, ansonsten unterstehen die ausländischen Staatsangehörigen vollumfänglich den Bestimmungen des RMG.