den Grossen Rat vom 23. April 2008, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, S. 3). Gegenstand des Gesetzes sind gemäss § 1 RMG: die Vereinfachung des Verkehrs zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern und den öffentlichen Organen (lit. a), die Regelung des Meldewesens (lit. b), die Registrierung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Objekten (lit. c) und der Vollzug der Registerharmonisierung des Bundes und die Bereitstellung der Grundlagen für statistische Aufgaben des Bundes und des Kantons (lit. d). Nach § 4 RMG sind Einwohnerinnen und Einwohner Personen, die in der Gemeinde einen Hauptwohnsitz- oder Nebenwohnsitz haben. Schweizerische Staatsangehörige haben Niederlassung in der