Die Familie X. besteht aus dem Vater D., der Mutter E. und den vier minderjährigen Kindern. Der Vater D. ist deutscher Staatsangehöriger mit Aufenthaltsbewilligung C. Die vier Kinder sind deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung B und C. Die Familie X. ist per 1. Juli 2015 nach Z. gezogen. Die Eltern sind in Z. wohnhaft und mit Hauptwohnsitz gemeldet. Die Kinder sind ebenfalls in Z. mit Hauptwohnsitz angemeldet. Sie absolvieren eine Schulausbildung in einer internationalen Schule im Ausland und befinden sich deshalb im Ausland. Der Gemeinderat hat sie aufgrund des auswärtigen Schulaufenthalts aus der Einwohnerkontrolle von Z. abgemeldet.