ne diesbezüglichen Äusserungen abgegeben worden. Damit fehlt eine Grundlage für ein bestimmte Erwartungen begründendes Verhalten, welches durch Dritte oder die Behörden gesetzt worden wäre. Der Antragsteller hat seinen Rückkommensantrag an der Gemeindeversammlung vielmehr damit begründet, dass die Verhältnisse zwischen Einwohner- und Ortsbürgergemeinde in der Debatte unter Traktandum 3 nicht beleuchtet worden seien. Ebenso sei nicht besprochen worden, was nun mit den jetzigen Bäumen passieren solle, wenn das geplante Naturreservat nicht realisiert werde. Der Antragsteller hat hier legitime Anliegen vorgebracht.