In der Regel sind sie Angehörige von politischen Parteien oder politischen Gruppierungen und vertreten gewisse zumeist bekannte Auffassungen ihrer Parteien oder Gruppierungen. Sie werden im Verhältniswahlverfahren gewählt und schliessen sich oft im Einwohnerrat zu Fraktionen zusammen, um ihre Einflussmöglichkeiten zu bündeln. Insofern ergibt sich hier eine andere Interessenlage als in einer Gemeindeversammlung. Einerseits liegt es im Interesse der Einwohnerräte, dass über ihre Tätigkeit möglichst umfassend berichtet wird. Dies ist Teil der politischen Auseinandersetzung.