2. g) Zehn Einwohnergemeinden haben für ihre Legislative anstelle der Gemeindeversammlung die Organisationsform mit Einwohnerrat gewählt. Die Zahl der Einwohnerräte variiert in der Praxis zwischen 40 (Buchs, Lenzburg, Obersiggenthal, Windisch, Wohlen und Zofingen) und 50 Mitgliedern (Aarau, Baden, Brugg, Wettingen). Bei den Einwohnerräten handelt es sich um von den Stimmberechtigten gewählte Mandatare. In der Regel sind sie Angehörige von politischen Parteien oder politischen Gruppierungen und vertreten gewisse zumeist bekannte Auffassungen ihrer Parteien oder Gruppierungen.