Normativer Kern der Medienfreiheit ist die Sicherung des ungehinderten Nachrichtenflusses und des freien Meinungsaustausches in der offenen Gesellschaft. Sie schützt die Herstellung von Medienerzeugnissen und ihre Verbreitung in der Öffentlichkeit» (Jörg Paul Müller/Markus Schefer, Grundrechte in der Schweiz, 4. Auflage, Bern 2008, S. 438). 2016 Gemeinderecht 439