Zwar leiden die beiden durchgeführten kommunalen Abstimmungen an einem Mangel. Es muss infolgedessen damit gerechnet werden, dass die Abstimmungsergebnisse durch die fehlerhaften Stimmzettel in der Grössenordnung von einem bis wenigen Dutzend Ja- oder Nein- Stimmen verfälscht worden sind. Eine Kassation und eine Wiederholung der Abstimmungen vermag dies aber nicht zu rechtfertigen. Trotz des Mangels bringen die jeweiligen Abstimmungsresultate den Willen der Stimmberechtigten im Ergebnis eindeutig und zuverlässig zum Ausdruck.