Aufgrund der Rückmeldungen der betroffenen Stimmbürger und Stimmbürgerinnen konnten die Aussagen des für den Druck verantwortlichen Unternehmens über die Ursache des Fehlers für plausibel angesehen werden. Infolgedessen konnte eine Behebung des Mangels im Vorfeld durch Umtausch der Fehldrucke durch die betroffenen Personen durchaus als aussichtsreich betrachtet werden. Bei dem gewählten Vorgehen musste allerdings bereits vor der Abstimmung damit gerechnet werden, dass der Mangel nicht in allen Fällen mehr behoben werden könnte. 2.5. Der Beschwerdeführer hat den Mangel selbst festgestellt.