Aus dem Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, vom 2. Oktober 2014 in Sachen Z. gegen die Einwohnergemeinde C. (75096/22.8). 488 Verwaltungsbehörden 2014 Sachverhalt Der Beschwerdeführer Z. handelt mit Altmetallen und Zinnwaren. Für verschiedene Ankaufsveranstaltungen hat er den Gemeindesaal der Gemeinde C. angemietet. Ein Gesuch für zwei weitere geplante Ankäufe von Edelmetallen im Jahr 2013 hat der Gemeinderat C. mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Veranstaltungen mit der Zweckbestimmung des Gemeindesaals nicht vereinbar seien.