de, kann natürlich der abgedruckte Text im Büchlein für die Beurteilung des vorliegenden Falls keine Rolle spielen. Anzuwenden ist einzig die gesetzliche Bestimmung. Sodann geht der Beschwerdeführer von einen falschem Verständnis der Ausstandsbestimmung aus. Wie oben ausgeführt, dürfen auch ausstandspflichtige Personen an der Diskussion einer Vorlage teilnehmen. Insofern ist es völlig gesetzeskonform, wenn Y. sich für die Annahme des Projektierungskredits eingesetzt hat. Nachdem Y. nicht mehr als Organ der Firma Y. + Partner, A., tätig ist, besteht schliesslich vorliegend auch keine im Sinne von § 25 GG umschriebene Ausstandspflicht.