Stimmberechtigter der Gemeinde A. und damit grundsätzlich teilnahmeberechtigt sei. Die Firma Y. + Partner werde heute durch seinen Sohn und einer Geschäftsleitung aus Mitarbeitenden geführt. Er selbst sei nicht mehr im Handelsregister eingetragen. Die Firma Y. + Partner sei von der Gemeinde mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt worden. Auch wenn noch keine Auftragserteilung durch den Gemeinderat für die Projektierung erfolgt sei, könne davon ausgegangen werden, dass sie auch den Nachfolgeauftrag erhalten werde. a) Die für die Gemeindeversammlungen massgebende Ausstandsvorschrift von § 25 GG lautet wie folgt: Abs. 1: