2. Der Beschwerdeführer bringt vor, dass Y. an der Gemeindeversammlung unzulässigerweise für den gewünschten Kredit geworben habe. Es handle sich bei Y. um den Gründer und Seniorchef der Firma Y. + Partner, in A. Er sei am 18. Juli 2008 im Handelsregister als Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift dieser Firma eingetragen gewesen. Ein erster Auftrag für die Projektierung sei dem Büro Y. + Partner erteilt worden, weshalb ein ausstandspflichtiger Interessenkonflikt bestehen würde. Der Gemeinderat führt dazu aus, dass Y. 526 Verwaltungsbehörden 2013