sichtnahme in die fraglichen Rechnungsbelege der E. ausgeschlossen. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers bedeutet die Teilnahme an einem Submissionsverfahren nicht, dass man damit auf seine Rechte aus dem Datenschutz verzichtet hätte. Auch einer danach erfolgten Auftragserteilung mit der entsprechenden amtlichen Publikation kommt eine solche Bedeutung nicht zu. Sodann spielt es im vorliegenden Kontext keine Rolle, ob die Personendaten schützenswert sind oder nicht. Dies ist eine Wertungsfrage, welche der 486 Verwaltungsbehörden 2014