Die Frage kann hier aber letztlich offen gelassen werden. 3. Nachdem ein Zugang zu den fraglichen Dokumenten (also die Rechnungen der E.) möglich ist, bleibt in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die weiteren Voraussetzungen nach IDAG gegeben sind. a) Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein amtliches Dokument mit Angaben von Personendaten einer dritten Person. Gemäss § 6 IDAG sind amtliche Dokumente mit Personendaten Dritter auszusondern oder zu anonymisieren.