in das Rechnungsergebnis als Gesamtes Einsicht nehmen will (also in den Rechnungsgenehmigungsprozess als solches). Diesbezüglich erfolgt der eigentliche Meinungsbildungsprozess der Stimmberechtigten erst mit dem Zeitpunkt der vorgeschriebenen öffentlichen Rechnungsauflage. Deshalb könnte eine vorherige Bekanntgabe den Meinungsbildungsprozess beeinflussen, indem Fakten über einen möglichen Rechnungsabschluss verbreitet werden, ohne dass dieser durch die gemeindeinternen Kontrollorgane beurteilt worden ist und ohne dass der vorgesehene Bereinigungsprozess zwischen Gemeinderat und Finanzkommission stattgefunden hat.