fahren, sondern dem Genehmigungsverfahren für die Jahresrechnungen übergelagert. Insoweit kann ein Verfahren zur Genehmigung von Kreditabrechnungen nicht als ein im Sinne von § 7 IDAG hängiges Geschäft oder hängiges Verfahren betrachtet werden, welches den Zugang zu den amtlichen Dokumenten ausschliessen würde. Es besteht auch kein öffentliches Interesse, diejenigen Fakten, welche aus den abgeschlossenen Jahresrechnungen für die Erstellung der 2014 Gemeinderecht 483