Bei der anzufertigenden Kreditabrechnung handelt es sich um eine Zusammenstellung von Zahlen bzw. Fakten aus den jeweiligen Jahresrechnungen (siehe dazu die Musterkreditabrechnung im Kapitel 3, S. 33, im Anhang 3D des Handbuchs Rechnungswesen Gemeinden). In der Kreditabrechnung werden Zahlen aus den abgeschlossenen Jahresrechnungen oder allenfalls der laufenden Jahresrechnung in einem Dokument zusammengefasst und gesondert dargestellt. Es ist demnach festzuhalten, dass eine Kreditabrechnung sich aus Teilen der Jahresrechnungen (mit den nämlichen Belegen) zusammensetzt. Somit ist das Verfahren zur Genehmigung der Kreditabrechnung kein von den Jahresrechnungen völlig losgelöstes Ver-