Daraus folgt also, dass in Rechnungsbelege einer Strassensanierung bereits im Verbuchungsjahr Einsicht genommen werden kann, da sie zu diesem Zeitpunkt Bestandteil der betreffenden Jahresrechnung werden, auch wenn die Ausgaben als Teil eines Verpflichtungskredits beschlossen worden sind, dessen Abrechnung noch ausstehend ist. Da schliesslich jede Jahresrechnung mit der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung im Hinblick auf ยง 7 IDAG als abgeschlossenes Verfahren zu betrachten ist, kann demnach nach den Voraussetzungen des IDAG in eine genehmigte (und damit abgeschlossene) Jahresrechnung (und folglich auch in die jeweiligen Rechnungsbelege dieses Jahres) Einsicht genommen wer-