sicht genommen werden. Daraus folgt also, dass in Rechnungsbelege einer Strassensanierung bereits im Verbuchungsjahr Einsicht genommen werden kann, da sie zu diesem Zeitpunkt Bestandteil der betreffenden Jahresrechnung werden, auch wenn die Ausgaben als Teil eines Verpflichtungskredits beschlossen worden sind, dessen Abrechnung noch ausstehend ist.