Die im Zusammenhang mit dem Verpflichtungskredit im betreffenden Rechnungsjahr zu verbuchenden Aufwände und Erträge (Laufende Rechnung) und Einnahmen und Ausgaben (Investitionsrechnung) werden zum Bestandteil der betreffenden Jahresrechnung. Wird die Jahresrechnung dann zusammen mit den Berichten des Gemeinderats und der Prüfungsorgane während 10 Tagen öffentlich aufgelegt, kann in dieser Zeit in die Rechnung und die dazugehörigen Belege Ein- 482 Verwaltungsbehörden 2014