Alle mit dem Verpflichtungskredit zusammenhängenden Buchungen werden in der Folge Bestandteil dieser Jahresrechnung und dieses Geschäft wird mit der Genehmigung der Jahresrechnung ebenfalls abgeschlossen. Im Prinzip gilt aber auch das Gleiche für den Fall, dass ein Verpflichtungskredit nicht in einem Jahr abgerechnet werden kann. Die im Zusammenhang mit dem Verpflichtungskredit im betreffenden Rechnungsjahr zu verbuchenden Aufwände und Erträge (Laufende Rechnung) und Einnahmen und Ausgaben (Investitionsrechnung) werden zum Bestandteil der betreffenden Jahresrechnung.