Aus den Erwägungen 2. Der Beschwerdeführer hat mit Schreiben vom 3. September 2012 ein Gesuch um Einsichtnahme in die Kreditabrechnung des Geschäfts Sanierung Wasserleitung R. 2010 gestellt. Wie sich dem Schreiben entnehmen lässt, möchte er die detaillierte Abrechnung (Ausmass) der Firma E. und der Firma F. zu obgenanntem Geschäft einsehen. a) Gemäss § 5 IDAG hat jede Person Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten wird eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert, wenn spezielle Gesetzesbestimmungen oder überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.