{"Signatur": "AG_VB_003", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2011-10-11", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_VB_003_74093-25-4_2011-10-11.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/3062", "Checksum": "fd295edae882825fbcb0b91db192919e"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["74093/25.4"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Verwaltungsbehörden Departement Volkswirtschaft und Inneres 11.10.2011 74093/25.4"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Verwaltungsbehörden Departement Volkswirtschaft und Inneres"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Departement Volkswirtschaft und Inneres"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Departement Volkswirtschaft und Inneres"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Departement Volkswirtschaft und Inneres / Generalsekretariat / Rechtsdienst Departement Volkswirtschaft und Inneres / Generalsekretariat / Rechtsdienst"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Meldewesen; Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim \nErfolgt der Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim aus freien Stücken, um dort den Lebensmittelpunkt zu pflegen, wird damit ein Hauptwohnsitz im Sinne des Register- und Meldegesetzes begründet."}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:13:32", "Checksum": "b41ecd05a143d9f145629a5cb346997c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Verwaltungsbehörden Departement Volkswirtschaft und Inneres 11.10.2011 74093/25.4\nRegeste:\nMeldewesen; Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim \nErfolgt der Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim aus freien Stücken, um dort den Lebensmittelpunkt zu pflegen, wird damit ein Hauptwohnsitz im Sinne des Register- und Meldegesetzes begründet.\n\n472 Verwaltungsbehörden 2011\n\nnicht. Dabei ist insbesondere auf die Grösse des Stimmenunterschieds, die Schwere des konstatierten Mangels und auf dessen Bedeutung im Rahmen der gesamten Abstimmung abzustellen\n(BGE 105 Ia 155). In Würdigung aller Umstände erscheint es als\nausgeschlossen, dass die Budgetbeschlussfassung ohne die unzulässige Abänderung anders ausgefallen wäre. Damit kann der Beschluss\nüber den Voranschlag 2011 mit einem Steuerfuss von 105 % als solches bestehen bleiben.\n\n103 Meldewesen; Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim\nErfolgt der Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim aus freien Stücken, um\ndort den Lebensmittelpunkt zu pflegen, wird damit ein Hauptwohnsitz\nim Sinne des Register- und Meldegesetzes begründet.\n\nAus dem Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, vom 11. Oktober 2011 in Sachen B. gegen die Einwohnergemeinde Z. (74093/25.4).\n\nSachverhalt\n\nB. (Beschwerdeführerin) war mit Hauptwohnsitz in Y. gemeldet. Seit ihrem Eintritt vom 1. September 2004 ins Alters- und Pflegeheim Z. wurde sie zudem von der Einwohnerkontrolle Z. mit Nebenwohnsitz geführt. Nachdem die Tochter von B. am 1. September\n2010 bei der Einwohnerkontrolle Z. darum ersucht hatte, den Nebenwohnsitz von B. in einen Hauptwohnsitz umzuwandeln, stellte die\nEinwohnerkontrolle zunächst eine Meldebestätigung für den Hauptwohnsitz aus. In der Folge machte der Gemeinderat Z. an seiner Sitzung vom 18. Januar 2011 die Anmeldung mit Hauptwohnsitz wieder\nrückgängig. Detailabklärungen hätten im Nachhinein ergeben, dass\nB. zum Zeitpunkt der Gesuchstellung eine BESA-Einstufung von 4\n(das heisst grosse Pflegebedürftigkeit) aufgewiesen habe. Gemäss\nständiger Praxis der schweizerischen Einwohnerkontrollen sei eine\nWohnsitznahme mit Hauptwohnsitz aber bei einer Einstufung von 3\nund höher nicht mehr möglich.\n"}