100'000 Franken für eine Informations- und Abstimmungskampagne im Rahmen einer kantonalen Abstimmung verwenden würde. Der Sinn der ordnungsgemässen Ankündigung besteht aber gerade darin, die Stimmberechtigten vor derartigen unerwarteten Ausgabenbeschlüssen zu schützen. d) Die Argumentation des Gemeinderats betreffend der aufgrund der tatsächlichen Handlungsabläufe zeitlichen Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Ankündigung muss angesichts der klaren gesetzlichen Bestimmungen unbeachtlich bleiben. Das kantonale Recht stellt für derartige Umstände das Instrument der Einberufung einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung zur Verfügung.