Es handelt sich demnach um die üblichen Ausgaben für die Durchführung von Gemeindeversammlungen sowie kommunalen Wahlen und Abstimmungen. Die nun geplante Ausgabe von 100'000 Franken für die Finanzierung einer Informationsund Abstimmungskampagne hat mit diesen Ausgaben nichts gemein und lässt sich diesen unter Konto 011.318 geplanten Ausgaben sachlich nicht zuordnen. Das Erfordernis der traktandenkonformen Ankündigung der Ausgabe für die Finanzierung der Informations- und Abstimmungskampagne ist daher mangels sachlichem Bezug nicht erfüllt worden. Dieser wäre aber zwingend notwendig gewesen, um mittels eines Antrags den Voranschlag 2011 in dieser Hinsicht abändern zu können.