Dass die Variante mit den 8 Schiesstunneln und den 6 Lamellenrastern die bundesrechtlichen Vorgaben an den Lärmschutz ebenfalls erfüllen würde, kann hierbei keine Rolle spielen. Der Gemeinderat ist hier an die dem Beschluss zugrunde liegenden Motive gebunden. Um in Teilen auf den geplanten Einbau der Schiesstunnel verzichten zu können, ist somit ein erneuter Beschluss der Gemeindeversammlung zwingend notwendig. Diese Option steht dem Gemeinderat nach wie vor offen. 2010 Ausländerrecht 467 V. Ausländerrecht