Der den Lärm reduzierenden Zielsetzung kommt damit eine wesentliche Bedeutung zu. Wie sich aus den Lärmgutachten ohne Weiteres ergibt, kann diese Wirkung mit den Schiesstunneln im Vergleich zu den Lamellen merklich besser erreicht werden. Demzufolge läuft der geplante Verzicht auf einen Teil der Schiesstunnel zu Gunsten einer Lösung mit Lamellen den Motiven der Versammlung eindeutig zuwider und überschreitet den dem Gemeinderat beim Vollzug von Versammlungsbeschlüssen zustehenden Ermessensspielraum. Dass die Variante mit den 8 Schiesstunneln und den 6 Lamellenrastern die bundesrechtlichen Vorgaben an den Lärmschutz ebenfalls erfüllen würde, kann hierbei keine Rolle spielen.