Aus den Akten geht sodann klar hervor, dass mit der Sanierung auch die Lärmimmissionen für die Anwohnerinnen und Anwohner vermindert werden sollten (vgl. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2008, S. 14). Sinn und Geist des Versammlungsbeschlusses besteht somit unter anderem darin, innerhalb des finanziellen Rahmens mit dem technisch Machbaren einen möglichst grossen die Immissionen vermindernden Effekt zu erzielen (vgl. Beschluss des Gemeinderats vom 30. November 2009, unter II.). Der den Lärm reduzierenden Zielsetzung kommt damit eine wesentliche Bedeutung zu.