Die Aufwendungen von 60'000 Franken als Lärmschutzmassnahmen für die 14 Schiesstunnel sind klar ausgewiesen. Erfolgt die Kreditgewährung demnach wie hier aufgrund eines detaillierten Projekts, so befinden die Stimmberechtigten im Ergebnis zugleich über das beantragte konkrete Projekt, weshalb die Exekutive alsdann daran gebunden ist und ohne triftigen Grund keine wesentlichen Änderungen mehr vornehmen darf. 2010 Gemeinderecht 465