Es wird nach wie vor Fälle geben, bei denen Laien verfahrensrechtlich fehlerhafte Eingaben erstellen. In begründeten Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die allgemeine behördliche Fürsorgepflicht eine Rücksendung zur Verbesserung möglich macht; allerdings dürfte dies dann ausgeschlossen sein, wenn in einer Rechtsmittelbelehrung einfach und verständlich auf die Erfordernisse einer Einsprache hingewiesen wird.