II. 1. 1.1 (…). Die Einspracheschrift wurde am 8. November 2010 innert Frist der Post übergeben. Die äusserst kurz gehaltene Einspracheschrift enthielt jedoch nur einen Antrag ("Ich möchte Sie höflichst bitten, mein Anliegen nochmals zu prüfen und bedanke mich im voraus."). Eine Begründung fehlte vollständig. Trotz Aufforderung durch den Rechtsdienst vom 10. November 2010, eine verbesserte Einspracheschrift einzureichen - diese Aufforderung ging dem Einsprecher am 11. November 2010 zu -, reichte er innert der Einsprachefrist, d.h. bis spätestens 15. November 2010, keine weitere Eingabe ein. 1.2