In der Gemeinde A. wurden am 8. März 2015 zwei Abstimmungen an der Urne über kommunale Sachgeschäfte durchgeführt. Die Stimmzettel waren je Sachgeschäft unterschiedlich farbig (gelb und blau). Jede stimmberechtigte Person hat einen gelben und einen blauen Stimmzettel erhalten. Da bei der Stimmzettelproduktion beim Wechsel von der einen zur anderen Vorlage Fehldrucke entstanden sind, haben mehrere Stimmberechtigte doppelte Stimmzettel für eine der kommunalen Vorlagen erhalten (jeweils einen korrekten gelben und einen falschen blauen) und keine korrekten blauen Stimmzettel für die zweite Vorlage. Aus den Erwägungen 1.1.