83 Kommunale Urnenabstimmung Die frühzeitige Zustellung des Stimmmaterials eröffnet die Möglichkeit, allfällige Fehler, welche beim Versand durch die Gemeinde auftreten können, zu korrigieren. Eine Volksabstimmung wird von der Beschwerdeinstanz nur dann aufgehoben, wenn die Verletzung der Wahl- und Abstimmungsfreiheit von entscheidendem Einfluss auf das Ergebnis gewesen ist oder hätte sein können. Aus dem Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, vom 25. März 2015 in Sachen X. gegen die Einwohnergemeinde A. (75709/31.3). Sachverhalt (Zusammenfassung)