Ebenso war es lange Zeit geradezu normal, dass sich Geschwister ein Zimmer teilen. Für die Entwicklung von V. erscheint es als weit wesentlicher, dass er sich emotional aufgehoben fühlt und die Betreuung von einer gewissen Konstanz ist. Er selber erklärte gegenüber der Schulsozialarbeiterin, dass er sich bei der Beschwerdeführerin wohl fühle. Gemäss Auskunft der Schulsozialarbeiterin habe die Kindergartenlehrperson berichtet, dass V. unruhig und unkonzentriert sei. Dies ist zweifellos ein ernst zu nehmendes Verhalten. Ob die Ursache dafür indes lediglich oder hauptsächlich an der Betreuung durch die Beschwerdeführerin liegt, muss allerdings bezweifelt werden.