O.F. hat eine Rechtschreibstörung/Legasthenie. Auf sein Gesuch hin, gewährte die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule des BKS ihm folgende Anpassungen als Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfung der Berufsmaturität: In den Fächern Deutsch, Französisch und Englisch erhielt er einen Zeitzuschlag von einem Drittel, er durfte den Computer und ein elektronisches Wörterbuch benutzen und typische Dyslexiefehler wurden nicht bewertet. Im Fach Mathematik erhielt er einen Zeitzuschlag von einem Viertel und die Rechtschreibung wurde nicht bewertet. Nachdem O.F. die Aufnahmeprüfung für die Berufsmaturität BMS II bestanden hatte, ersuchte er um einen Nachteilsausgleich für die Schulzeit BMS II mit gegenüber der Aufnahmeprüfung noch weiter reichenden Anpassungen.