Dessen Entscheid kann innert 30 Tagen weitergezogen werden an das Departement Bildung, Kultur und Sport (§ 44 Abs. 1 und § 50 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG] vom 4. Dezember 2007 [SAR 271.200] in Verbindung mit § 11 Abs. 1 lit. b der Verordnung über die Delegation der Kompetenzen des Regierungsrats [Delegationsverordnung, DelV] vom 10. April 2013 [SAR 153.113]). (...) 2. a) V. lebt mit seiner Mutter, T. P. und seinen beiden älteren Halb- Schwestern (E. und R.) in W.. Er besucht seit Herbst 2013 das erste Kindergartenjahr in W.. Der Aufenthalt seines des Landes verwiesenen Vaters ist unbekannt.