PAVO nur erteilt werden, wenn die Pflegeeltern und ihre Hausgenossen nach Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischer Eignung sowie nach den Wohnverhältnissen für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes Gewähr bieten und das Wohl anderer in der Pflegefamilie lebender Kinder nicht gefährdet wird. Dabei gilt indes nicht die bestmögliche Pflege als Massstab. Gerade wenn Verwandte oder gute Bekannte nicht erwerbsmässig, sondern unentgeltlich ein Kind betreuen, ist den konkreten Umständen erhöhte Beachtung zu schenken.