Im Weiteren wird die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit der Androhung der Wegweisung durch die Schulleitung kritisiert. Der Beschwerdeführer geht insbesondere weiterhin davon aus, dass die erfundene Geschichte mit dem Leben auf dem Bauernhof allein als "doofer Scherz" betrachtet werden könne. Dem kann nicht beigepflichtet werden und seine saloppe Bemerkung zur Präferenz einer Arbeitsleitung beim Schulhauswart kann kaum im Ernst als aufrichtige Reue gedeutet werden. Vielmehr ging es dem Beschwerdeführer wohl primär darum, einer drohenden schärferen Disziplinarmassnahme zu entgehen.