Die Überschrift des Schreibens vom 23. November 2023 spielt keine Rolle. Es handelte sich um eine unmissverständliche, schriftliche Weisung, die aufgrund verschiedener Vorfälle gegenüber mehreren Schülern ergangen war. Die darin formulierten Erwartungen an die Betroffenen wurden klar kommuniziert und waren in der ganzen Klasse bekannt. Unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs sind somit keinerlei Fehler der Schule beziehungsweise der für den Schulbetrieb verantwortlichen Personen ersichtlich, die zu einer Aufhebung der gegenüber dem Beschwerdeführer verhängten Disziplinarmassnahme führen müsste. 3.3