Die Begründung der Beschwerde fokussiert in erster Linie auf formelle Mängel beim Zustandekommen und Eröffnung der monierten Disziplinarmassnahme. Der Beschwerdeführer geht dabei davon aus, dass das rechtliche Gehör in verschiedener Weise verletzt worden sei. Zum einen seien die Vorakten nicht korrekt geführt worden. Zum anderen sei wiederholt nur der Beschwerdeführer zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert und mit der Eröffnung des Entscheids vor vollendete Tatsachen gestellt worden, während seine Eltern aussenvor gelassen worden seien. Drittens sei die "Vereinbarung" vom 23. November 2023 vom Beschwerdeführer nirgends unterzeichnet worden. 3.2