Es ist durchaus angebracht, Schülerinnen und Schülern, denen es an entsprechenden Selbstund Sozialkompetenzen mangelt, darauf ausdrücklich in Pflicht zu nehmen. Denn auch diese Kompetenzen bilden einen Teil der Maturität, mit der nicht nur qualifizierte schulische Leistungen ausgewiesen werden sollen, sondern die auch allgemein eine entsprechende persönliche Reife erwarten lässt. 2.2 Anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs liess sich der Beschwerdeführer auf keinerlei Selbstreflexion ein, beschönigte mit Mail vom 18. März 2024 sein Verhalten, reduzierte sein Handeln