Die Begründung der disziplinarischen Massnahme, Androhung der Wegweisung, nimmt Bezug auf eine Fantasiegeschichte, die der Beschwerdeführer im Laufe des Unterrichts gesponnen hatte. Während dessen Mitschülerinnen und Mitschüler wussten, dass es sich dabei um unwahre Ausführungen handelte, wurde der Lehrer vorerst im Glauben gelassen, die Schilderungen des Beschwerdeführers seien korrekt. Die betreffende Angelegenheit wurde nicht sofort am Ende der Lektion geklärt, sondern über mehr als eine Lektion und länger als einen Tag aufrechterhalten.