Disziplinarmassnahmen sind Sanktionen gegenüber Personen, die sich in einem Sonderstatusverhältnis befinden, zum Beispiel Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen Schule (HÄFELIN/MÜLLER/ UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, 2020, Zürich/St. Gallen, Rz. 1505 ff.). Sie dienen namentlich der Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb einer staatlichen Einrichtung. Disziplinarmassnahmen haben in der Regel Strafcharakter und setzen immer ein Verschulden voraus.