Die Kantonsschule Q._____ kam dieser Aufforderung mit Eingabe vom 28. Mai 2024 nach und beantragt sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Die Eingabe wurde daraufhin mit Verfügung vom 28. Juni 2024 dem Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme zugestellt und das Instruktionsverfahren wurde als abgeschlossen erklärt. E. Mit Eingabe vom 5. Juli 2024 nahm der Beschwerdeführer von seinem Replik-Recht Gebrauch und wiederholte die bereits in seiner Beschwerdeschrift gestellten Anträge. F. Auf die Begründungen und Vorbringen der Parteien wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen I. Formelles 1.