Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Gesuchstellerin an der Schule in R. seit der Kindergartenzeit nicht wohl gefühlt hatte, und es trotz intensiven Anstrengungen und verschiedenen Massnahmen der Schule und Eltern über mehrere Jahre hinweg nicht gelungen ist, die Situation dauerhaft zu verbessern. Eine gesunde Entwicklung der Gesuchstellerin in R. war gegen Ende der vierten Klasse nicht mehr ausreichend gewährleistet. Zudem wäre bei einem Verbleib an der Schule R. nicht damit zu rechnen gewesen, dass sich die Situation und der Zustand der Gesuchstellerin im neuen Schuljahr angesichts der Klassenzusammensetzung verbessert hätte, im Gegenteil.