Die Eltern haben mit der Schule die ganze Zeit über eng und kooperativ zusammengearbeitet, deren Ratschläge befolgt und unbestrittenermassen vieles unternommen, um die Situation zu verbessern (vgl. oben 2.2, zweiter Abschnitt). Dass sich die Eltern erst mit Eingabe ihres Gesuchs vom 24. Juni 2021 auf Umteilung ihrer Tochter A. nach S. und nicht bereits früher an die Schulpflege R. gewandt haben, kann ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Ansprechpersonen der Eltern bei schulischen Anliegen und Problemen sind in erster Linie die Lehrpersonen und die Schulleitung.