Jedenfalls bestehen keine konkreten Anhaltspunkte in den Akten, wonach die Schilderungen der Gesuchstellerin beziehungsweise ihrer Eltern zur schulischen Situation nicht den Tatsachen entsprechen. Weder der Gemeinderat noch die Schulpflege stellen die Ausführungen in Frage oder bestreiten deren Richtigkeit. Nachdem sich die Situation im Laufe der 4. Klasse dank intensiven Bemühungen aller Beteiligten vorübergehend offenbar verbessert hatte, verschlechterte sich ihr Befinden gegen Ende der vierten Klasse erneut als bekannt wurde, dass sie in der fünften Klasse wieder mit den gleichen "Gspändli" wie in der dritten Klasse zusammen wäre.