Aus dem Bericht von Klassenlehrerin F. geht klar hervor, dass die Leidenszeit der Gesuchstellerin an der Schule in R. seit dem Kindergarten bestanden hatte und trotz wiederholten intensiven Bemühungen aller Beteiligten keine beständige und dauernde Verbesserung ihrer sozialen Situation erzielt werden konnte. Die Ausführungen der Eltern der Gesuchstellerin in den Eingaben an die Schulpflege R. und die von F. in der Schule gemachten Beobachtungen sind in weiten Teilen deckungsgleich. Jedenfalls bestehen keine konkreten Anhaltspunkte in den Akten, wonach die Schilderungen der Gesuchstellerin beziehungsweise ihrer Eltern zur schulischen Situation nicht den Tatsachen entsprechen.