Seinen ablehnenden Entscheid vom 7. September 2021 begründete der Gemeinderat R. im Wesentlichen damit, dass im vorliegenden Fall ausser der Stellungnahme der Lehrperson und dem Elternbericht eingehende Abklärungen, insbesondere des Schulpsychologischen Dienstes, der Schulsozialarbeit oder von Ärzten fehlen würden, die den Verbleib in der bisherigen Schule als unzumutbar erachten würden. Der Mitbericht der Schulpflege vom 21. August 2021 sei integrierender Bestandteil seines Entscheids.